Anmeldung 2025

Meldegebühren 2025

Die Teilnahme an allen Disziplinen ist auch für Menschen mit Behinderung möglich.
DisziplinShirt-Special bis 02.06.2024bis 31.08.202401.09.- 15.12.202416.12.2024 - 28.02.202501.03. - 01.04.2025*
ADAC Marathon94 €82 €99 €105 €115 €
Halbmarathon78 €59 €68 €74 €82 €
10 km Lauf50€29 €37 €42 €45 €
10 km Walking/ Nordic Walking40 €29 €37 €42 €45 €
Marathon-Staffel 150 €170 €180 €190 €
Schüler-/ Kinderläufe 8 €8 €8 €8 €
Familien-Lauf / p.P. 8 €8 €8 €8 €

*ab 02.04.2025 zzgl. Late-Entry-Fee, zzgl. etwaiger Sonderleistungen.

Stand: Mai 2024 – Änderungen und Preisanpassungen vorbehalten!

Einzelanmeldung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anerkennung der Teilnahmebedingungen und der Haftungsbeschränkungen für den ADAC Marathon Hannover als Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung gilt.
Diese können per Post, per Fax, Telefon oder E-Mail bei uns angefordert werden - zusätzlich sind sie weiter unten online abrufbar und liegen darüber hinaus in unseren Geschäftsräumen in der Kleinen Düwelstr. 21, 30171 Hannover zur Ansicht bereit. Anmeldungen werden bis zum 30.03. mit Meldebestätigung beantwortet. Alle danach eingehenden Meldungen werden bearbeitet, die erforderlichen Informationen können am Veranstaltungswochenende mit den Startunterlagen abgeholt werden. Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Organisationsgebühr bzw. Gutschrift bei Nichtantritt. Kosten, die durch fehlerhafte Angaben der/des Anmeldenden entstehen, gehen zu deren/dessen Lasten.
Bei Nichtausführbarkeit des Bankeinzugs, verursacht durch Verschulden des/der Anmeldenden/Teilnehmenden, müssen wir zusätzlich zu den anfallenden Bankgebühren eine Service-Gebühr i.H.v. 8,- € berechnen.

Anmeldung 2025

 

Anmeldung Familientag, 05.04.2025

Hier findet ihr die Anmeldung für den Familientag.

Familientag

Sammelanmeldung

Ab 10 Personen:Für die Nutzung benötigen Sie einen Login.
Bitte wenden Sie sich an kontakt(at)eichels-event.com oder 0511 812014 um diesen zu erhalten.

Sammelanmelung 2025

 

Offizielles ADAC Marathon Hannover Event-Shirt

Jetzt bei der Anmeldung für 35 Euro direkt mitbestellen.
Damen- und Herrenschnitt, Funktionsware mit dryCELL-Technologie, FOREVER BETTER-Label
Material: 100 % recycled
Hergestellt in bluesign ® - zertifizierten Produktionsstätten.
Falls Du schon angemeldet bist und Dir trotzdem das neue Event-Shirt von PUMA noch sichern möchtest, dann schreibe uns eine kurze Mail an: kontakt(at)marathon-hannover.de

Teilnahmebedingungen

Für die vertragsgegenständliche Veranstaltung und die Teilnahme des Sportlers daran gelten die Bestimmungen und Sportordnungen des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) und der International Association of Athletics Federations (IAAF) in der jeweils am Veranstaltungstag gültigen Fassung.
Der Sportler erklärt sich mit der Geltung der genannten Bestimmungen einverstanden. Sie können bei dem jeweiligen Verband angefordert oder auf den Internetseiten des Verbandes in der jeweils aktuellen Fassung eingesehen werden.

Startberechtigt ist jede/r, der/die das nach den Bestimmungen vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, den/die Sportler*in in den Fällen von einer Veranstaltungsteilnahme auszuschließen oder aus der Wettkampfwertung herauszunehmen, in denen der Sportler wenigstens fahrlässig unwahre Angaben zu seiner Person bei der Anmeldung zur Veranstaltung gemacht hat, bei der Teilnahme gegen eine der Bestimmungen der o.g. Sportverbände verstößt, einer Sperre seitens einer der genannten Sportverbände unterliegt, dem Verdacht unterliegt, dass er nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen an der Veranstaltung teilnehmen wird (Doping), den vom Veranstalter an den Sportler ausgegebenen Startnummerndruck oder einen auf diesem Startnummerndruck befindlichen Sponsorenaufdruck verändert oder unsichtbar macht und damit an der Veranstaltung teilnimmt, die Startnummer gar nicht oder nicht an der in der Ausschreibung vorgeschriebenen Stelle trägt und so an der Veranstaltung teilnimmt, mit Sportgeräten an der Veranstaltung teilnimmt, die nicht ausdrücklich laut Ausschreibung des Veranstalters zugelassen sind oder deren Verwendung bei der Teilnahme gegen eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen genannten Sportverbände verstößt, den Anweisungen des Ordnungspersonals zuwiderhandelt und dadurch den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stört oder die eigene Sicherheit oder Gesundheit oder die anderer Sportler, des Ordnungspersonals oder von Besuchern gefährdet.

Der Veranstalter haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder eine Garantie oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Der Veranstalter haftet auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Sportler regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Veranstalter jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.
Der verursachte Schaden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die gesundheitlichen Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass er sich einem Gesundheitscheck durch einen Spezialisten unterzogen hat und keine Bedenken gegen die Teilnahme an dem gewünschten Wettbewerb bestehen. Außerdem erklärt der Teilnehmer, dass er sich in einem angemessenen Trainingszustand befindet. Zudem erklärt er, dass er einverstanden ist, in dem Fall aus dem Rennen genommen zu werden, wenn ein gesundheitlicher Schaden droht. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen, auch zum Zwecke der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden. Die mit der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert und weitergegeben. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien und allen elektronischen Medien einverstanden. Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich den in der Ausschreibung aufgeführten Durchführungsbestimmungen und Teilnahmebedingungen zu. Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Organisationsgebühr. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Sportler. Die Rückerstattung des Startgeldes kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall der Veranstaltung vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise, der Höhe nach Abzug des auf den Sportler entfallenden anteilig bereits von dem Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Sportler der Nachweis vorbehalten, dass dieser Aufwand geringer war. Tritt ein bereits angemeldeter Sportler nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes als Organisationsgebühr. Dies gilt auch bei einem berechtigten Rücktritt des Sportlers; in letzterem Fall bleibt dem Sportler jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Sportler entfallene Organisationsaufwand für die Weitergabe seines Startplatzes geringer als das von ihm geleistete Meldegeld gewesen wäre.

Die Bereitstellung der im Rahmen der Anmeldung zum Hannover Marathon angegebenen Daten erfolgt zum Zwecke der Teilnahme am Hannover Marathon und ist für die Teilnahme zwingend erforderlich.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die eichels GmbH, Geschäftsführer Stefanie Eichel und Carsten Krebs, Kleine Düwelstraße 21, 30171 Hannover, Tel. +49 511 288793–0, Fax. +49 511 288793-19, E-Mail kontakt(at)eichels-event.com.
Wir verwenden die von Ihnen im Rahmen des Registrierungsprozesses angegebenen Daten zur Planung, Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung, genauer: Anmeldung/Registrierung Teilnehmer/in, Erstellung einer Teilnehmer-/Starterliste, Veröffentlichung auf der Internetseite www.marathon-hannover.de sowie Aufnahme der für die Zeitmessung erforderlichen, Daten, Erstellung und Veröffentlichung von Ergebnislisten – letzteres solange die Veranstaltung Hannover Marathon durchgeführt und beworben wird, somit auch zum Ergebnisvergleich mit Folgeveranstaltungen-, Zusendung von Informationsmaterial über die Veranstaltung(en), E-Mail-Marketing (d.h. Versendung eines Newsletters an alle angemeldeten Teilnehmer mit Informationen zur Veranstaltung, Sponsoren und Produkten von Kooperationspartnern sowie Ankündigung weiterer Veranstaltungen der Veranstalterin).
Das schließt darüber hinaus den Zweck der medizinischen Betreuung und Versorgung während und im Zusammenhang mit der Veranstaltung mit ein.
Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO. Der/die Teilnehmer/-in erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte der Durchführung der Veranstaltung, zu Abrechnungs- und Zahlungszwecken, zur Zeitmessung, Erstellung von Teilnehmer- und Ergebnislisten sowie der Veröffentlichung dieser Listen in sämtlichen bekannten Medien sowie zur gewerblichen Veräußerung von Veranstaltungsfotos weitergegeben werden dürfen. Zur Abrechnung, Zahlungsabwicklung der Meldegebühren und der Umsetzung des ausgeschriebenen Wettkampfes sowie dann auch zu Zeitnahme und Ergebnisermittlung im ausgeschriebenen Wettampf geben wir die Daten weiter an:
mika:timing GmbH, Odenthaler Straße 153 , 51465 Bergisch Gladbach, Tel. +49 2202 2401-0, Fax. +49 2202 2401-29 | info@mikatiming.de.

Die Übermittlung der E-Mail-Adresse erfolgt an den Fotopartner zur Information der Verfügbarkeit der bei der Veranstaltung gemachten Fotos:  Marathon-Photos.com, Günter Karl, Vordere Weichselgartenstr. 12b, 90522 Oberasbach, Tel. +49 (0)911 9996 8571

Hinsichtlich der vorgenannten Daten stehen dem Sportler Auskunftsrechte, ggf. auch Berichtigungs-,Sperrungs-, Widerspruchs- und Löschungsrechte zu; diese sind schriftlich geltend zu machen an eichels GmbH, Kleine Düwelstraße 21, 30171 Hannover
 

Bildrechte
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen, auch zum Zwecke der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden.

Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko! Der Veranstalter haftet - ausgenommen von den im Haftungsausschluss genannten Schäden - nur bis zur Höhe der für die Veranstaltung unterhaltenen Haftpflichtversicherung, bei Personen- und Sachschäden derzeit bis zu einem Betrag in Höhe von 2.600.000,- Euro. (Höchstersatzleistung für alle Schadensfälle) Der Haftungsausschluss des Veranstalters wird ausdrücklich anerkannt!
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände und Garderobe.